Stricken verboten! Theatergesetze für Bremen (1820) und Leipzig (1841)

„Stricken verboten!“ ist eigentlich mein zweites Buch, da ich es aber im Selbstverlag publiziere, erscheint es zeitlich gesehen vor dem ersten (mehr s. u.).

In „Stricken verboten!“ kann man die kompletten Theatergesetze für Bremen aus dem Jahre 1820 und für Leipzig aus dem Jahre 1841 nachlesen, samt einer Einführung in das Thema Theatergesetze (bis Ende des 19. Jahrhunderts gab es ca. 100 solcher Gesetze). Der Focus der Theatergesetze liegt ganz auf den Regeln für die Theater und die Mitwirkenden. Das Publikum kommt am Rande auch vor, die Disziplinierung des Publikums ist allerdings ein anderes Thema.

Warum sollte man sich aber heute mit ca. 200 Jahre alten „Gesetzen“ für das Theater beschäftigen? Zum einen ist vergnüglich, das eine oder andere zu lesen, was die Menschen damals (schon) beschäftigt hat, zum anderen sind viele der Themen brandaktuell und werden sicher bei der nächsten Konferenz der Bühnengenossenschaft und des Deutschen Bühnenvereins im März 2024 zum sog. „Normalvertrag Bühne“ diskutiert werden: Verträge, Arbeitszeit, Probenzeit, Vergütung, freie Tage, Kündigungsschutz (euphemistisch werden Vertragsbeendigungen heute „Nicht-Verlängerung“ genannt) usw.

Es gab zwar weder Intimitätskoordinatoren, wie sie nach dem #metoo-Skandalen in der Filmindustrie vielfach eingeführt wurden, noch eine Beratungsstelle wie THEMIS, über den Schutz der weiblichen Mitwirkenden machten sich die Verfasser der Theatergesetze aber schon vor 200 Jahren Gedanken:

„Außer der Vorschrift des Verfassers darf nicht geküßt werden. – Es darf nie geschehen, daß man ein Frauenzimmer an sich hinaufhebt und küßt. – In keinem Fall muß ein Mann ein Frauenzimmer auf den Mund küssen; hat der Verfasser den Kuß mit der Handlung verknüpft, so küsse man die Wange oder Stirn. – Auch gibt es besondere Berührungen, die man vermeiden muß, z. B. wenn ein Mann beim Umfassen eines Frauenzimmers der Brust zu nahe kommt. Wer gegen einen dieser Puncte handelt, bezahlt 8 Gr. Strafe.“
(§105 der Leipziger Theatergesetze von 1841).

Das Buch umfasst ca. 85 Seiten. Es kann beim Print-on-Demand-Service ePubli unter dieser Adresse für €8,99 bestellt werden: https://www.epubli.com/shop/stricken-verboten-9783758478505.

Titelseite
Rückseite

Mein Buch „Publikumsschwund?“ war zwar früher fertig als „Stricken verboten!“, kommt aber aufgrund des längeren Produktionsprozesses erst im Mai 2024 auf den Markt.

Der Springer-Verlag informiert hier über den Inhalt: https://link.springer.com/book/9783658443603.

Eine Vorbestellung ist jetzt schon möglich bei Amazon unter: https://amzn.eu/d/aZmivaj. Ein Hinweis für alle Studierenden: Die meisten Universitätsbibliotheken haben einen Vertrag über die Online-Nutzung aller Springer-Medien inkl. des kostenlosen Downloads. Nähere Auskünfte erteilt sicher jede Universitätsbibliothek

Quelle: „Stricken verboten!“, Rainer Glaap, ISBN 9783758478505, erhältlich bei ePubli.

Nachtrag: Das Buch ist ab dem 27.2. auch als eBook (Kindle, Tolino etc.) zum Preis von €2,99 erhältlich (nicht ganz so schön formatiert, das ePub-Format ist SEHR herausfordernd. Ebenfalls bei ePubli. Die ISBN ist in diesem Fall die 9783758479915.

Hinterlasse einen Kommentar